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Plagiarius / Produktpiraterie / Plagiat / Raubkopie / Urheberrechtsverletzung

Plagiarius

 

Plagiarius ist ein seit 1977 vergebener Negativpreis für besonders auffällige Produktkopien. Der Begriff soll auf den antiken römischen Epigrammatiker Martial zurückgehen, der einen Kopisten seiner Werke mit diesem Wort (eigentlich Seelenverkäufer, Sklavenhändler) bezeichnete (Epigramme 1,52). [1] Die Raubkopien, die den Anti-Oscar erhalten, sind oft kurios. 2008 gewannen unter anderem Gemüsehobel, Eierköpfer und seltsames Urologen-Besteck den Preis.

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Produktpiraterie

Als Produktpiraterie, Produktfälschung oder Markenpiraterie wird das Geschäft mit Nachahmer-Waren bezeichnet, die mit dem Ziel hergestellt werden, einer Original-Ware zum Verwechseln ähnlich zu sein. Dabei werden Markenrechte oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verletzt. Häufig geht Produktpiraterie ferner mit Verletzungen von Urheberrechten, Geschmacksmustern, Patenten und sonstigen Rechten des Geistigen Eigentums und Gewerblichen Rechtsschutzes einher.

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Plagiat

Plagiat (von lat. plagium, „Menschenraub“ abgeleitet) ist die Vorlage fremden geistigen Eigentums bzw. eines fremden Werkes als eigenes oder Teil eines eigenen Werkes. Dieses kann sowohl eine exakte Kopie, eine Bearbeitung (Umstellung von Wörtern oder Sätzen), eine Nacherzählung (Strukturübernahme) oder eine Übersetzung sein. Manche Autoren sehen ein Plagiat auch in erfundenen Daten und unzureichend gekennzeichnete Zitaten.

Ein Plagiat ist an sich nicht strafbar. Wenn das plagiierte Original aber dem Urheberrecht unterliegt, verstößt der Plagiator dagegen. Ein Plagiat kann auch den Regelungen in einem Vertrag widersprechen, etwa wenn ein Arbeitnehmer eines wissenschaftlichen Instituts oder ein Doktorand unterschrieben hat, dass er alle Zitate kennzeichnet.

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Raubkopie

Raubkopie ist ein Kunstbegriff für eine Kopie, die gegen das Gesetz hergestellt oder verbreitet wird.

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Urheberrechtsverletzung

Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Ein häufiger Verstoß besteht in einer rechtswidrig hergestellten oder verbreiteten Kopie von urheberrechtlich geschützten – meist elektronischen – Medien. Diese Kopien werden von der Unterhaltungsindustrie häufig irreführend Raubkopie genannt. Daneben existiert die auch umgangssprachliche, aber neutralere Bezeichnung Schwarzkopie. Bei den Medien kann es sich um Filme, Musikstücke, Bücher, Computerprogramme, Datenbanken oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material handeln. Dabei unterbleibt die Bezahlung des Urhebers oder des Rechteinhabers, die beim Kauf einer legalen Kopie erfolgt wäre.

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