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Kritik am Begriff
Kritiker merken an, der dysphemische Begriff suggeriere, diese unerwünschte Kopie sei eine Rechtsverletzung oder sogar ähnlich wie ein Raub (gewaltsame Wegnahme fremden Eigentums) zu bewerten, d. h. als eine gemeingefährliche und sittenwidrige Handlung. Mit einer Werbekampagne Raubkopierer sind Verbrecher (ein weiterer Dysphemismus, Verstöße gegen das Urheberrecht sind im Straftatbestand Vergehen und keine Verbrechen) versuchten einige Rechteinhaberverbände seit etwa 2000, die mit der fortschreitenden Technik der Tauschbörsen teilweise einhergehenden urheberrechtswidrigen Praktiken und Wertvorstellungen zu bekämpfen. Als weniger stark mit Wertungen geladene Alternativbegriffe bieten sich Schwarzkopie und rechtswidrige Kopie an.
Rechtliche Situation
Das Copyright (englisch: copy = Kopie, right = Recht) ist die angloamerikanische Bezeichnung für das Immaterialgüterrecht an geistigen Werken. Es unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom deutschen Urheberrecht. Bereits der Ansatz ist ein anderer: Während das deutsche Urheberrecht den Urheber als Schöpfer und seine ideelle Beziehung zum Werk in den Mittelpunkt stellt, betont das Copyright den ökonomischen Aspekt. Es dient vor allem dazu, wirtschaftliche Investitionen zu schützen. Vor diesem Hintergrund kommen das angloamerikanische und das kontinentaleuropäische Recht in zahlreichen Rechtsfragen zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Statistik
Der Industrieverband Business Software Alliance (BSA) veröffentlicht einmal im Jahr die sogenannte Piracy Study, die die Verbreitung von illegalen Softwarekopien bestimmen soll und in den Medien regelmäßig zitiert wird. Insbesondere der errechnete Schaden und die Berechnungsgrundlage werden von Kritikern angezweifelt und für überzogen gehalten.
In dem Berechnungsverfahren[1] wird der „durchschnittliche Softwarebedarf“ eines PCs festgelegt und auf alle PCs hochgerechnet. Die Differenz zwischen der verkauften Software und dem angenommenen Bedarf eines PCs müssten, so die Studie, Schwarzkopien sein. Kritiker halten es hierbei für problematisch, dass die Studie freie und ältere Software nicht berücksichtigt. Habe also ein Nutzer nicht jedes Jahr seine ganze Software aktualisiert oder nutzt kostenlose Software, gehe dies in der Statistik als Nutzung illegaler Kopien ein. Es wird z.B. im Internet nur knapp 30% unfreie Webserver-Software eingesetzt. Zudem werde bei der Schadensberechnung angenommen, dass jeder Nutzer, der eine Schwarzkopie erstelle, das Geld für ein Original ausgegeben hätte, was insbesondere bei teurer Software unrealistisch sei.
Kritisiert wird weiterhin, dass der „Softwarebedarf“ von wenigen Ländern auf 80 Länder hochgerechnet werde. Dabei könne nicht davon ausgegangen werden, dass der „Softwarebedarf“ in jedem Land in gleicher Höhe zu erwarten sei. 2004 wurde ein Schaden von 32,7 Milliarden US-Dollar angenommen.
Eine grundlegende Kritik an der Hochrechnung der „Schäden durch Raubkopien“ richtet sich gegen die Verwendung der gleichen Zählmethode wie bei materiellen Gütern, wie z. B. bei Gegenständen. Der Verkaufspreis wird mit der geschätzten Anzahl der Raubkopien multipliziert. Digitalisierte Medieninhalte können aber mit einem sehr geringen oder ganz ohne Aufwand kopiert werden, folglich sei der „Schaden“ der eigentlich entgangene Gewinn. Selbst wenn es einen völlig sicheren Kopierschutz für digitalisierte Medieninhalte gäbe, würde sich, so Kritiker, nur ein Bruchteil der Personen, welche eine „Raubkopie“ besitzen, das entsprechende Original anschaffen.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Raubkopie aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |